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Orthopädieschuhtechnik Putze
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Klosterstr. 35
07646 Stadtroda
Telefon: 036428 - 51 38 31

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Arbeitssicherheitsschuhversorgung gemäß BGR 191

Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit dienen der Verhütung
von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Die BG-Regel 191 beschäftigt sich mit der Benutzung von Fuß- und Knieschutz. Im Januar 2007
ist eine Änderung der BGR 191 in Kraft getreten. Diese besagt, dass bei jeder orthopädischen
Anpassung von Sicherheitsschuhen geprüft werden muss, ob diese weiterhin den Anforderungen
der Norm EN ISO20345 entsprechen.
elten-vintage.jpg secosol-senso-paar.jpg elten-dustin-esd-s3.jpg elten-renzo-mid-esd-s3.jpg
Sicherheits-
klasse
SB Grundanforderungen 
S1
wie SB,
zusätzlich geschlossener Fersenbereich, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
S1P
wie S1,
zusätzlich Durchtrittsicherheit
S2
wie S1,
zusätzlich Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme
S3
wie S2,
zusätzlich Durchtrittsicherheit und profilierte Laufsohle

Diese Prüfung muss durch ein offizielles Prüfinstitut durchgeführt werden, welches anschließend eine EG-Baumusterbescheinigung ausstellt.

Um der Nachfrage nach orthopädischen Anpassungen gerecht zu werden, bieten wir in Zusammenarbeit mit verschiedenen Sicherheitsschuhherstellern und dem baumustergeprüften Einlagensystem Secosol® ein reichhaltiges Versorgungsprogramm zur individuellen Problemlösung an.

Alle derzeit für Einlagen und Schuhzurichtungen zugelassene Sicherheitsschuhmodelle finden Sie hier

In 5 Schritten zum Einlagenversorgung:

1.         Einreichen der ärztlichen Bescheinigung, der Notwendigkeitsbescheinigung, sowie des Rehabilitationsantrages G100 + G130 bei uns.

            (Formulare erhalten Sie bei Ihrer Rentenversicherung)

2.         Auswahl des Schuhes nach den bestehenden Sicherheitsaspekten.

3.         Beschaffung der Sicherheitsschuhe und der benötigten Materialien durch unsere Firma.

4.         Durchführung der notwendigen Maßnahme gemäß EG-Baumusterprüfbescheinigung.

5.         Abrechnung mit dem zuständigen Kostenträger und ggf. dem Arbeitgeber.

Die Kosten der orthopädischen Veränderungen am Arbeitssicherheitsschuh können je nach Zuständigkeit von verschiedenen Kostenträgern (z.B. Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft, u.a.) übernommen werden.

Gern beraten wir Sie individuell.


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