Arbeitssicherheitsschuhversorgung gemäß BGR 191
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Diese Prüfung muss durch ein offizielles Prüfinstitut durchgeführt werden, welches anschließend eine EG-Baumusterbescheinigung ausstellt.
Um der Nachfrage nach orthopädischen Anpassungen gerecht zu werden, bieten wir in Zusammenarbeit mit verschiedenen Sicherheitsschuhherstellern und dem baumustergeprüften Einlagensystem Secosol® ein reichhaltiges Versorgungsprogramm zur individuellen Problemlösung an. | ![]() |
Alle derzeit für Einlagen und Schuhzurichtungen zugelassene Sicherheitsschuhmodelle finden Sie hier.
In 5 Schritten zum Einlagenversorgung:
1. Einreichen der ärztlichen Bescheinigung, der Notwendigkeitsbescheinigung, sowie des Rehabilitationsantrages G100 + G130 bei uns.
(Formulare erhalten Sie bei Ihrer Rentenversicherung)
2. Auswahl des Schuhes nach den bestehenden Sicherheitsaspekten.
3. Beschaffung der Sicherheitsschuhe und der benötigten Materialien durch unsere Firma.
4. Durchführung der notwendigen Maßnahme gemäß EG-Baumusterprüfbescheinigung.
5. Abrechnung mit dem zuständigen Kostenträger und ggf. dem Arbeitgeber.
Die Kosten der orthopädischen Veränderungen am Arbeitssicherheitsschuh können je nach Zuständigkeit von verschiedenen Kostenträgern (z.B. Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft, u.a.) übernommen werden. Gern beraten wir Sie individuell. |